Dank der freundlichen Aufnahme, die die erste Auflage unseres Werks allseits erfahren hat, haben sich Herausgeber und Verlag für das rasche Erscheinen einer Neuauflage starkgemacht. Sie bringt das Werk auf den aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung.
Zahlreiche Artikel wurden überarbeitet und erweitert. Sechs besonders praxisrelevante Kapitel sind hinzugekommen. Neben Beiträgen zur Eingruppierung, zur Vergütung von Aufsichtsräten, zur Fortwirkung von Vergütungsordnungen beim Betriebsübergang sowie zur Gestaltung von Provisionen findet sich nun auch ein Abschnitt zum neuen Entgelttransparenzgesetz, dessen Anwendung manches Kopfzerbrechen bereitet. Abgerundet wird das Ganze durch ein längeres Kapitel zum Thema „Entgelt und Datenschutz“, das seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes am 25.5.2018 erheblich an Bedeutung gewonnen hat.
Neu in den Autorenkreis aufgenommen wurden RiBAG a.D. Malte Creutzfeldt, der den Abschnitt über die Eingruppierung verfasst hat, RAin Dr. Kathrin Bürger und RAin Sonja Müller, die für den Beitrag zum neuen Entgelttransparenzgesetz verantwortlich zeichnen, sowie RA Marcus Michels, der das Kapitel „Provisionen“ bearbeitet hat.
Das Buch ist das Ergebnis gewinnbringender Zusammenarbeit namhafter Praktiker, die sich seit Jahren mit der Materie beschäftigen. Ohne die unermüdliche Unterstützung meiner Regensburger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hätte es aber nicht erscheinen können. Zu danken habe ich deshalb Carolin Aufleger, Lukas Blank, Alessandro Corominas-Wittmann, Johannes Götz, Thomas Götz, Corinna Huber, Steffen Jacobs, Miriam Kerner, Christine Plewaka, Myriam Sauter, Marius Scheffelt und Moritz Weinberger.
Dank schulde ich auch Tanja Brücker für die umsichtige Betreuung des Lektorats sowie Dr. Roland Abele und Claudia Peschke für die Aufnahme in das Verlagsprogramm.
Regensburg/Prag im Januar 2019 |
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Univ.-Prof., Prof. hosp. Dr. Frank Maschmann |
Angemessen, motivierend und flexibel soll die Vergütung sein, dem Arbeitnehmer eine sichere Existenzgrundlage bieten und ihn so lange wie möglich an das Unternehmen binden. „Total Compensation“ lautet das Konzept, nach dem die Leistung des Mitarbeiters durch eine Gesamtvergütung mit zahlreichen Einzelbausteinen honoriert wird. Allerdings zwingt das immer dichter werdende Rankenwerk des Arbeitsrechts die formal freie Entgeltgestaltung in ein enges Korsett. Selbst für Experten sind rechtssichere Regelungen in diesem Felde ein schwieriges Unterfangen. Wie man die rechtlichen und personalwirtschaftlichen Probleme in den Griff bekommen kann, zeigt das vorliegende Werk. Es schließt eine Lücke im Schnittfeld juristischer und personalwirtschaftlicher Beratungsliteratur.
Nach einleitenden Kapiteln, die die Entgeltgestaltung aus betriebswirtschaftlicher und motivationstheoretischer Sicht beleuchten, werden Grundfragen der tariflichen und gesetzlichen Grundvergütung geklärt, die Vergütungsprobleme von AT-Angestellten, GmbH-Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten diskutiert, um sodann die klassischen und modernen Formen von Leistungslohn (Prämie, Bonus, Zielvereinbarung) zu präsentieren.
Weitere Entgeltbausteine kommen hinzu: Aktienoptionen, Sachbezüge, Sozialleistungen wie Betriebskindergarten, Essenzuschüsse, Jobticket, Privatnutzung des Dienstwagens, Fortbildung auf Kosten des Arbeitgebers, betriebliche Altersversorgung. Neue Probleme ergeben sich bei der Vergütung von Arbeit im Homeoffice, beim Crowdworking und für die Erstellung von Werken, an denen der Arbeitnehmer ein Patent- oder Urheberrecht besitzt.
Komplizierte Fragen stellen sich sodann bei der Gestaltung und Umgestaltung ganzer Vergütungsordnungen, insbesondere in tarifpluralen Betrieben, sowie bei der Flexibilisierung von Entgeltregelungen. Entgeltkürzung bei Low Performance und ánderungskündigung zur Entgeltsenkung sind weitere Aspekte.
Neuerdings spielt auch das Thema „Compliance“ für die Vergütungsgestaltung eine Rolle, insbesondere bei der Bezahlung von Betriebsräten. Und mit der Institutsvergütungsverordnung besteht die Herausforderung, Entgelte im Bankenwesen so zu gestalten, dass Mitarbeiter nicht durch das Eingehen riskanter Geschäfte die Existenz des Unternehmens bedrohen.
Abgerundet wird die Darstellung durch Kapitel zur Gleichbehandlung und Mitbestimmung sowie zur Entgeltabrechnung, Entgeltrückzahlung, Lohnsteuer und Beitragspflicht zur Sozialversicherung.
Das Werk wendet sich an alle, die mit Entgeltfragen zu tun haben: Geschäftsführer und Personalverantwortliche, Rechtsanwälte, Personal- und Unternehmensberatungen, aber auch Betriebsräte und Verbandsvertreter. Es soll ihnen einen raschen Einstieg in die Materie bieten, um im betrieblichen Alltag bewährte Lösungsvorschläge zu finden. Zugleich soll es helfen, vorhandene Gestaltungen auf ihre Effizienz und Rechtmäßigkeit hin zu prüfen und Ideen für notwendige Veränderungen zu liefern.
Kerstin Belovitzer |
Rechtsanwältin, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Stuttgart |
Dr. Christoph Betz |
Richter am ArbG Regensburg |
Dr. Kathrin Bürger, LL.M. (New York) |
Rechtsanwältin, BEITEN BURKHARDT, München |
Dr. Christian Burkiczak |
Richter am LSG Baden-Württemberg, Stuttgart |
Malte Creutzfeldt |
Richter am BAG a.D., Erfurt |
Dr. Moritz von der Ehe |
Rechtsanwalt, MAN Truck & Bus AG, München |
Dr. Christopher Fischer |
Rechtsanwalt, Clifford Chance Deutschland LLP, Frankfurt a.M. |
Dietmar Heise |
Rechtsanwalt, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Stuttgart |
Dr. Kristina Helmer |
Rechtsanwältin, Head of Labour Relations, Carl Zeiss AG, Oberkochen |
Dr. Till Hoffmann-Remy |
Rechtsanwalt, KLIEMT. Arbeitsrecht, Frankfurt a.M. |
Benjamin Höchstetter |
Regierungsrat, Regierung der Oberpfalz, Regensburg |
Dr. Jens Jensen |
Rechtsanwalt, Frankfurt a.M. |
Prof. Dr. Holger Jenzen |
Steuerberater, Ebner Stolz, Stuttgart Honorarprofessor Universität Mannheim |
Dr. Ines Keitel |
Rechtsanwältin, Clifford Chance Deutschland LLP, Frankfurt a.M. |
Tanja Keller |
Richterin am ArbG Regensburg |
Roman Konertz, LL.M. |
Wiss. Mitarbeiter, FernUniversität in Hagen |
Dr. Maximilian Koschker, LL.M. (University of Auckland) |
Rechtsanwalt, CMS Hasche Sigle, Stuttgart |
Dr. Heidrun Lipp |
Richterin am ArbG München |
Prof. Dr. Frank Maschmann |
Universität Regensburg |
Prof. Dr. Cord Meyer |
Syndikus-Rechtsanwalt, Deutsche Bahn AG, Berlin |
Dr. Marcus Michels |
Rechtsanwalt, michels.pmks Rechtsanwälte Partnerschaft mbH, Köln |
Alexander Möller |
Rechtsanwalt, SKW Schwarz Rechtsanwälte, Frankfurt a.M. |
Dr. Berenice Möller |
Rechtsanwältin, Hamburg |
Sonja Müller |
Rechtsanwältin, BEITEN BURKHARDT, München |
Dr. Nikolaus Polzer |
Rechtsanwalt, Noerr LLP, Düsseldorf |
Prof. Dr. Andreas Roider |
Universität Regensburg |
Kristina Scheibe |
Steuerberaterin, Ebner Stolz, Stuttgart |
Prof. Dr. Rainer Sieg |
Rechtsanwalt, Honorarprofessor an der Universität Passau |
Volker Stück |
Rechtsanwalt, Lead Expert Arbeitsrecht & Mitbestimmung, BWI GmbH, Bonn |
Dr. Rainer Thum |
Rechtsanwalt, maat Rechtsanwälte, Frankfurt a.M. |
Dr. Sebastian Verstege |
Rechtsanwalt, KLIEMT. Arbeitsrecht, Düsseldorf |
Dr. Marc Winstel |
Rechtsanwalt, wuertenberger Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Stuttgart |
Dr. Gabriel Wiskemann |
Vice President Global Human Resources, SAP SE, Walldorf |
Alexander R. Zumkeller |
Rechtsanwalt, MBA, Head HRPolicies, Labour Relations & Labour Law, ABB AG, Mannheim |