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Wissmann/Wissmann

Was dürfen Bürgermeister

Herausgeber der Reihe
BÜRGERMEISTER
PRAXIS

Karl-Ludwig Böttcher | Städte- und Gemeindebund Brandenburg

Jörg Bülow | Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag

Dr. Jürgen Busse | Bayerischer Gemeindetag

Klaus-Ludwig Haus | Saarländischer Städte- und Gemeindetag

Roger Kehle | Gemeindetag Baden-Württemberg

Dr. Gerd Landsberg | Deutscher Städte- und Gemeindebund

Jürgen Leindecker | Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt

Winfried Manns | Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz

Ralf Rusch | Gemeinde- und Städtebund Thüringen

Roland Schäfer | Deutscher- Städte- und Gemeindebund

Karl-Christian Schelzke | Hessischer Städte- und Gemeindebund

Dr. Bernd Jürgen Schneider | Städte- und Gemeindebund NRW

Michael Thomalla | Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpom.

Rainer Timmermann | Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund

Jochen von Allwörden | Städteverband Schleswig-Holstein

Mischa Woitscheck | Sächsischer Städte- und Gemeindebund

Was dürfen Bürgermeister

von

Monika Wissmann

Ministerialrätin im Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen

und

Martin Wissmann, LL.M. (Georgetown University)

Rechtsanwalt
2. Auflage


Kommunal- und Schul-Verlag · Wiesbaden

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsübersicht

Vorwort

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

Einführung

  1.   Der kommunalrechtliche Handlungsrahmen

  2.   Der dienstrechtliche Handlungsrahmen

  3.   Der strafrechtliche Handlungsrahmen

  4.   Spannungsfeld Geschenke und Einladungen

  5.   Spannungsfeld Reisen

  6.   Spannungsfeld Spenden und Sponsoring

  7.   Spannungsfeld Nebentätigkeiten

  8.   Spannungsfeld Aufsichtsratstätigkeiten

  9.   Spannungsfeld Dienstwagen

10.   Spannungsfeld Wahlkampf

Anhang:

1. Verwaltungsvorschriften in Bund und Ländern

2. Kommunale Ehrenordnungen

3. Kommunale Verwaltungsvorschriften

4. Unzulässige Wahlbeeinflussungen

5. Zulässiges Wahlkampfverhalten

6. Textbausteine zur Ablehnung von Zuwendungen

Stichwortverzeichnis

Vorwort

Dieses Handbuch soll Ihnen als Praktikern eine erste Handreichung zu rechtssicherem Handeln geben. Es greift das Spannungsverhältnis zwischen Amt und Politik, Rat und Verwaltung, Hauptamt und Nebentätigkeiten auf. Im ersten Teil beschreibt es den rechtlichen Handlungsrahmen, im zweiten Teil reflektiert es diesen Handlungsrahmen in praktischen Anwendungsfeldern.

Die Beispielsfälle sind konstruiert. Sie sollen helfen, Bezüge zwischen den Rechtsausführungen und der kommunalen Wirklichkeit herzustellen. Unsere Lösungsvorschläge orientieren sich nicht alleine an der rechtlichen Zulässigkeit, sondern beziehen weitere praxisrelevante Aspekte wie Bürgerfreundlichkeit, Glaubwürdigkeit und die Vielfalt der Rollen ein, in denen Bürgermeister auftreten.

Dieses Handbuch ist kein Ersatz für eine fundierte Rechtsberatung im Einzelfall. Im Gegenteil: Wir greifen Fragen auf, für die es keine einfachen Antworten gibt. Die „richtige” oder „vertretbare” Lösung hängt häufig von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Die Beispiele und die dazu vorgeschlagenen Lösungen lassen sich nicht notwendigerweise verallgemeinern. Sie sollen die Grenzbereiche zwischen Zulässigem und Unzulässigem verdeutlichen und Sie für mögliche Fallstricke sensibilisieren.

Das Buch soll dazu ermutigen, sich in Zweifelsfällen Rat zu suchen. Niemand erwartet, dass Sie die häufig komplexen Fragestellungen alleine lösen. Gut beraten ist, wer sich guten Rat und gute Ratgeber holt, sei es über das eigene Rechtsamt oder extern. Nicht ohne Grund wächst auch im öffentlichen Bereich das Interesse an „Compliance” im Sinne einer systematischen Organisation und Vorsorge für die Einhaltung von Rechtsvorschriften. Diesbezügliche Regeln müssen – da sie ein allgemeines Regelwerk darstellen – eher konservativ sein; Grenzgänge oder Grauzonen können und müssen im Einzelfall beurteilt werden.

Die anzuwendenden Rechtsgrundlagen und die Rechtsprechung befinden sich in ständiger Fortentwicklung. Die zweite Auflage des Buches berücksichtigt den Stand bis Ende Juni 2011 einschließlich des am 1. 11. 2011 in Kraft getretenen Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes. Die Entscheidung des OVG NRW zu den Dortmunder Wahlprüfungsbeschlüssen wurde noch kurz vor Drucklegung eingearbeitet. Rechtsprechung, die mit Datum und Aktenzeichen angegeben ist, ist i. d. R. nach Juris Langtext zitiert.

Unser besonderer Dank gilt an dieser Stelle Herrn Bürgermeister a. D. Klaus Müller, der uns mit seiner langjährigen Erfahrung als Rechtsamtsleiter, Stadtdirektor und Bürgermeister der Stadt Iserlohn beratend zur Seite gestanden hat.

November 2011
Die Autoren

Abkürzungsverzeichnis

a. a. O.

am angegebenen Ort

Abs.

Absatz

AG

Aktiengesellschaft, Amtsgericht

AIG Bbg

Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz, Brandenburg

AktG

Aktiengesetz

Art.

Artikel

BayDG

Bayerisches Disziplinargesetz

BayKomBesV

Verordnung zur Besoldung der kommunalen Wahlbeamten auf Zeit in Bayern

BayNV

Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten, Bayern

BayRKG

Bayerisches Reisekostengesetz

BBesG

Bundesbesoldungsgesetz

BbgKVerf

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

BbgKWahlG

Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz

BeamtStG

Beamtenstatusgesetz

BeamtVG

Beamtenversorgungsgesetz

BGH

Bundesgerichtshof

BG LSA

Beamtengesetz Sachsen-Anhalt

BMF

Bundesfinanzministerium

BT-Drs.

Bundestagsdrucksache

BVerfG

Bundesverfassungsgericht

BVerwG

Bundesverwaltungsgericht

bzw.

beziehungsweise

DDP

Deutscher Depeschendienst

DG LSA

Disziplinargesetz für das Land Sachsen-Anhalt

DG RP

Disziplinargesetz, Rheinland-Pfalz

DG Saarland

Disziplinargesetz Saarland

DÖD

Der öffentliche Dienst (Zeitschrift)

DÖV

Die Öffentliche Verwaltung (Zeitschrift)

DPA

Deutsche Presseagentur

DVBl

Deutsches Verwaltungsblatt (Zeitschrift)

EingrVO

Verordnung über die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamten auf Zeit und die Gewährung von Aufwandsentschädigungen durch die Gemeinden und Gemeindeverbände, NRW

EinstVO

Verordnung über die Einstufung der kommunalen Wahlbeamten auf Zeit durch die Gemeinden, Ämter und Landkreise des Landes Brandenburg (Einstufungsverordnung)

Erl.

Erläuterung(en)

EStG

Einkommensteuergesetz

e.V.

eingetragener Verein

f., ff.

folgende, fortfolgende

FG

Finanzgericht

GemHVO NRW

Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen

GemO BW

Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

GemO RP

Gemeindeordnung, Rheinland-Pfalz

GG

Grundgesetz

ggf.

gegebenenfalls

GKG NRW

Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit, NRW

GKWG

Gesetz über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein

GLKrWG

Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte, Bayern

GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GmbHG

GmbH-Gesetz

GO Bay

Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern

GO LSA

Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt

GO NRW

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

GO SH

Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein

HBG

Hessisches Beamtengesetz

HDG

Hessisches Disziplinargesetz

HessSpkG

Hessisches Sparkassengesetz

HGO

Hessische Gemeindeordnung

HKomBesV

Verordnung über die besoldungsrechtliche Einstufung der Ämter der hauptamtlichen kommunalen Beamten auf Zeit

Hs.

Halbsatz

IFG NRW

Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen

IFG-SH

Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Schleswig-Holstein

IM

Innenministerium

KfzR NRW

Richtlinien über die Haltung und Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen im Lande Nordrhein-Westfalen

KfzR Saarland

Kraftfahrzeugrichtlinien, Saarland

KomBesLVO M-V

Landesverordnung über die Besoldung und Aufwandsentschädigung der hauptamtlichen Wahlbeamten auf Zeit in Mecklenburg-Vorpommern

KomBesVO LSA

Kommunalbesoldungsverordnung, Sachsen-Anhalt

KomBesVO SH

Landesverordnung über die Besoldung der hauptamtlichen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit der Gemeinden, Ämter und Kreise in Schleswig- Holstein

KommJur

Kommunaljurist (Zeitschrift)

KommPWahlen

KommunalPraxisWahlen (Zeitschrift)

KorruptionsbG NRW

Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen

KSVG

Kommunalselbstverwaltungsgesetz, Saarland

KT

Kurztext

KV M-V

Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern

KWahlG

Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen

KWBG

Gesetz über kommunale Wahlbeamte, Bayern

KWG Hessen

Hessisches Kommunalwahlgesetz

LBesG NRW

Landesbesoldungsgesetz Nordrhein-Westfalen

LBG Bbg

Landesbeamtengesetz, Brandenburg

LBG BW

Landesbeamtengesetz, Baden-Württemberg

LBG M-V

Beamtengesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern

LBG NRW

Beamtengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

LBG RP

Landesbeamtengesetz, Rheinland-Pfalz

LDG Bbg

Landesdisziplinargesetz, Brandenburg

LDG BW

Landesdisziplinargesetz, Baden-Württemberg

LDG M-V

Landesdisziplinargesetz, Mecklenburg-Vorpommern

LDG NRW

Disziplinargesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

LDG SH

Landesdisziplinargesetz, Schleswig-Holstein

LG

Landgericht

LKomBesG BW

Gesetz über die Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung der Landräte, der hauptamtlichen Bürgermeister und der Beigeordneten (Landes kommunalbesoldungsgesetz) Baden-Württemberg

LKomBesVO RP

Landesverordnung über die Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit, Rheinland-Pfalz

LNTVO

Verordnung der Landesregierung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter, Baden-Württemberg

LRKG BW

Landesreisekostengesetz, Baden-Württemberg

LRKG M-V

Landesreisekostengesetz, Mecklenburg-Vorpommern

LRKG NRW

Landesreisekostengesetz, Nordrhein-Westfalen

LRKG RP

Landesreisekostengesetz, Rheinland-Pfalz

LS

Leitsatz

LT-Drs.

Landtagsdrucksache

MinBl., MBl.

Ministerialblatt

m.w.N.

mit weiteren Nachweisen

MwSt.

Mehrwertsteuer

NBG

Niedersächsisches Beamtengesetz

NDisG

Niedersächsisches Disziplinargesetz

NebVO

Nebentätigkeitsverordnung, Rheinland-Pfalz

NJW

Neue Juristische Wochenschrift (Zeitschrift)

NKBesVO

Niedersächsische Kommunalbesoldungsverordnung

NKomVG

Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz

NKWG

Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz

NLVO M-V

Landesverordnung über die Nebentätigkeit der Beamtinnen und Beamten, Mecklenburg-Vorpommern

NNVO

Niedersächsische Nebentätigkeitsverordnung

NSpG

Niedersächsisches Sparkassengesetz

NtV

Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter im Land Nordrhein-Westfalen

NtVO Saarl.

Nebentätigkeitsverordnung, Saarland

NtVO SH

Nebentätigkeitsverordnung, Schleswig-Holstein

NVO

Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten im Lande Hessen

NVO LSA

Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten im Land Sachsen-Anhalt

NVwZ

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (Zeitschrift)

NWVBl.

Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter (Zeitschrift)

OVG NRW

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

PartG

Parteiengesetz

RAG

Ruhrkohle AG

RdErl.

Runderlass

Rdnr./RN

Randnummer

RVRG

Gesetz über den Regionalverband Ruhr

S.

Seite

Saarländische KomBesVO

Saarländische Kommunalbesoldungsverordnung

SächsBG

Sächsisches Beamtengesetz

SächsDG

Sächsisches Disziplinargesetz

SächsGemO

Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen

SächsKomBesVO

Verordnung der Sächsischen Landesregierung über die Besoldung der kommunalen Wahlbeamten

SächsNTVO

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter im Freistaat Sachsen

SächsRKG

Sächsisches Reisekostengesetz

SächsSpkG

Gesetz über die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute im Freistaat Sachsen und die Sachsen-Finanzgruppe

SBG

Saarländisches Beamtengesetz

SMBl. NRW.

Sammlung Ministerialblatt NRW

s. o.

siehe oben

SparkG SH

Sparkassengesetz für das Land Schleswig-Holstein

SpkG-LSA

Sparkassengesetz des Landes Sachsen-Anhalt

SpkG M-V

Sparkassengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern

SpkG NRW

Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen

SRKG

Saarländisches Reisekostengesetz

SSpG

Saarländisches Sparkassengesetz

StGB

Strafgesetzbuch

ThürBG

Thüringer Beamtengesetz

ThürDG

Thüringer Disziplinargesetz

ThürKO

Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung)

ThürKomBesV

Thüringer Verordnung über die Besoldung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit

ThürKWBG

Thüringer Gesetz über Kommunale Wahlbeamte

ThürKWG

Thüringer Kommunalwahlgesetz

ThürNVO

Thüringer Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten

ThürRKG

Thüringer Reisekostengesetz

ThürSpKG

Thüringer Sparkassengesetz

u. a.

und andere

u. Ä.

und Ähnliches

usw.

und so weiter

VBlBW

Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg (Zeitschrift)

VG

Verwaltungsgericht

vgl.

vergleiche

VW

Volkswagen

z. B.

zum Beispiel

ZBR

Zeitschrift für Beamtenrecht (Zeitschrift)

zzgl.

zuzüglich

Literaturverzeichnis

Beckmann, Martin/Wittmann, Antje, Das Recht auf Wahrheit bei der Kommunalwahl, NWVBl. 2010 S. 81ff.

Burgi, Martin (Hrsg.), Sponsoring der öffentlichen Hand, Baden-Baden 2010

Engelbrecht, Knut, Grenzen staatlicher und kommunaler Öffentlichkeitsarbeit in Wahlkampfzeiten und darüber hinaus, KommPWahlen 2011 S. 2ff.

Fischer, Strafgesetzbuch, Kommentar, 56. Auflage, 2009

Gärditz, Klaus Ferdinand, Wissenschaftliche Nebentätigkeiten im Beamtenrecht, ZBR 2009 S. 145ff.

Gehrmann, Philipp/Lammers, Lutz, Kommunale Zinsswapgeschäfte und strafrechtliches Risiko, KommJur 2011 S. 41ff.

Glass, Tino, Kommunale Zinsswapgeschäfte vor den Berufungsgerichten – Zinsoptimierung oder Glücksspiele mit „gezinkten Karten”?, 21. 2. 2011, http://www.ewerk.hu-berlin.de/node/3536

Gramke, Jürgen (Hrsg.), Kodex zur Abgrenzung von legaler Kundenpflege und Korruption, Düsseldorf 2010 (kurz: Ampelpapier)

Held, Friedrich Wilhelm/Becker, Ernst/Decker, Heinrich/Kirchhof, Roland/Krämer, Franz/Wansleben, Rudolf, Kommunalverfassungsrecht Nordrhein-Westfalen, Band 1: Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, Loseblatt, Stand November 2011

Kalbfell, Carl-Gustav, Politische Korruption auf kommunaler Ebene?, Dissertation, Saarbrücken 2009

Kallerhoff, Dieter, Verstöße gegen Wahlrechtsgrundsätze im Wahlkampf, KommP spezial 2/2009

Kleerbaum, Klaus-Viktor/Palmen, Manfred, Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, Kommentar für die kommunale Praxis, 1. Auflage, Münster 2008

Mansdörfer, Marco, Die Vermögensgefährdung als Nachteil im Sinne des Untreuetatbestandes, JuS 2009 S. 114

Mansdörfer, Marco, Amtsuntreue bei kommunaler Verwaltungs- und Wirtschaftstätigkeit, DVBl 2010 S. 479ff.

Meyer, Gert, Untreuehandlungen im Rahmen kommunaler Aufgabenerfüllung, KommJur 2010 S. 81ff.

Oebbecke, Janbernd, Amtliche Äußerungen im Bürgermeisterwahlkampf, NVwZ 2007 S. 30ff.

Ossenbühl, Fritz, Staatshaftungsrecht, 5. Auflage, München 1998

Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar, 68. Auflage, München 2009

Rehn, Erich/Cronauge, Ulrich/von Lennep, Hans Gerd/Knirsch, Hanspeter, Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, Kommentar, Loseblatt Stand November 2009

Schäfer, Roland/Roreger, Bernd, Kommunale Aufsichtsratsmitglieder: Rechte, Pflichten, Haftung, Strafbarkeit, Bonn 2003

Schneider, Bernd Jürgen (Hrsg.), Handbuch Kommunalpolitik Nordrhein-Westfalen, Stuttgart 2004

Schnelle, Eva Marie/Hopkins, Richard, Ausgewählte Probleme des Nebentätigkeitsrechts, NVwZ 2010 S. 1333ff.

Schürnbrand, Jan, Public Corporate Governance Kodex für öffentliche Unternehmen, ZIP 2010 S. 1105

Schütz/Maiwald, Joachim (Hrsg.) Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Gesamtausgabe Kommentar, Loseblatt Stand November 2009

Strobel, Brigitte, Verschwiegenheits- und Auskunftspflicht kommunaler Vertreter im Aufsichtsrat öffentlicher Unternehmen, Dissertation, Baden-Baden 2002

Tadday, Heinz/Rescher, Ronald, Das Beamtenrecht in Nordrhein-Westfalen, Kommentar, Loseblatt, Stand Januar 2010

Wind, Ferdinand/Schimana, Rudolf/Wichmann, Manfred/Langer, Karl-Ulrich, Öffentliches Dienstrecht, 5. Auflage, Stuttgart 2002

Winkelbauer, Wolfgang/Felsinger, Martin/Dannecker, Gerhard, Gemeinnützig oder strafbar?, Stuttgart 2003

Einführung

Vor der Frage „Was darf der Bürgermeister?” steht zunächst die Frage „Was soll der Bürgermeister?” oder vielmehr „Was wird von ihm erwartet?”

Die Bürger erwarten, dass ihr Bürgermeister Repräsentant der Gemeinde ist und Garant dafür, dass ihr Gemeinwesen sich selbstverwaltet entwickeln kann. Er soll Ansprechpartner für lokale Belange sein, jemand, der Leben und Engagement in der Gemeinde fördert. Er soll die Fäden in der Hand halten, in der Vertretung mit einer Vielzahl von Parteien und Gruppierungen arbeiten und zu guten Ergebnissen kommen sowie dafür Sorge tragen, dass mit Steuergeldern sorgsam umgegangen wird.

Er ist Verwaltungschef, Vorstand des „Konzerns Stadt”. Seine Aufgabe ist es, mit immer knapperen Ressourcen das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Häufiger als ihm lieb ist, findet er sich in der Rolle des Krisenmanagers oder gar des Sanierers. Er trägt Verantwortung für eine große Zahl von Mitarbeitern, ist Dienstvorgesetzter, Disziplinarvorgesetzter und Personalentwickler. Seine Mitarbeiter erwarten Fairness und Führungsstärke.

Als Entscheidungsträger wird ein Bürgermeister von vielen umworben. Zugleich soll er sicherstellen, dass seine Verwaltung rechtmäßig und „sauber” ist. Alle Bürger wollen zu ihrem Recht kommen; unabhängig von Geldbeutel, gesellschaftlicher Stellung oder Parteizugehörigkeit.

Kein Bürgermeister kommt aus dem „Nichts”. Er ist Parteimitglied, Kandidat einer durchsetzungsstarken Wählergruppe oder hat als unabhängiger Kandidat eine ausreichende Zahl von Anhängern gewonnen.

In dieser Vielfalt an Rollen wird täglich Entscheidungsfreude, Führungsstärke, Fachkompetenz, Integrität und Bürgernähe erwartet. Gerecht werden kann dem nur, wer seine Handlungsmöglichkeiten kennt. Dieses Buch will solche Optionen aufzeigen. Zugleich ist es ein Wegweiser für authentisches Verhalten in den vielfältigen Funktionen des Amtes. Den maßgebenden Handlungsrahmen stellt das Rechtssystem zur Verfügung, das dem Bürgermeister über eine demokratische Wahl eine Machtposition auf Zeit verliehen hat. Diesen rechtlichen Handlungsrahmen reflektiert dieses Buch in typischen Spannungsfeldern des Berufes.

Folgende Hinweise dienen dem besseren Verständnis beim Lesen:

Die nachstehenden Ausführungen sollen Bürgermeisterinnen, Bürgermeister, Oberbürgermeisterinnen oder Oberbürgermeister gleichermaßen ansprechen. Um der besseren Lesbarkeit willen wird in diesem Handbuch durchgängig nur der Titel „Bürgermeister” verwendet. Der Begriff umfasst auch die weiblichen Amtsinhaber. Die kommunalen Vertretungskörperschaften, die in den Gemeindeordnungen als Rat, Gemeinderat, Gemeindevertretung, Stadtrat, Rat der Stadt, Gemeinderat, Stadtvertretung oder Stadtverordnetenversammlung bezeichnet sind, werden unter dem Sammelbegriff „Vertretung” erfasst. Im Rahmen der praktischen Beispiele wird von „Rat” und „Ratsmitgliedern” gesprochen.

Soweit landesrechtliche Vorschriften relevant sind, orientiert sich die Darstellung vorrangig an dem in Nordrhein-Westfalen geltenden Recht. Auf die Rechtslage in anderen Flächenländern wird so weit wie möglich Bezug genommen. Eine umfassende Darstellung aller Landesrechte hätte den Rahmen dieses Buches gesprengt.